Abrechnungstipp des DZR: Plastischer Verschluss Kieferhöhle
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Der plastische Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle (GOZ 3090) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,8-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste jedoch mit dem 4,0-fachen Faktor abgerechnet werden.