fallstudien
3D-gedruckte Bohrschablonen zur Erleichterung des internen Sinuslifts
Eine Fallstudie von Priv.-Doz. Dr. med. dent. Andreas Keßler M.Sc. und Dr. med. dent. Stefanie Lindner. Die Digitalisierung der Zahnmedizin hat viele der traditionell bekannten Arbeits…

Eine Fallstudie von Priv.-Doz. Dr. med. dent. Andreas Keßler M.Sc. und Dr. med. dent. Stefanie Lindner.
Durch die Möglichkeit einen Zahn mittels eines dentalen Implantates zu ersetzen, wurde das Therapiespektrum bei teil- und vollbezahnten Patienten erheblich erweitert. Heutzutage ist die Osseointegration des Implantates in hohem Maße vorhersagbar und die geeignete Position der Implantate wird in erster Linie durch die prothetischen Anforderungen bestimmt [1-4].
Die Digitalisierung der Zahnmedizin hat viele der traditionell bekannten Arbeitsabläufe grundlegend verändert und revolutioniert. Durch digitale Prozessketten ist es mittlerweile möglich, 3D-Röntgenbilder mit Oberflächendatensätzen zu fusionieren und eine optimale Implantatposition virtuell präoperativ zu planen.
Um die virtuell geplante Implantatposition in die klinische Situation intraoperativ transferieren zu können, werden üblicherweise Bohrschablonen verwendet [5]. Neben der konventionellen Herstellung mittels des subtraktiven Verfahrens wird zunehmend auch die additive Technik zur Herstellung chirurgischer Bohrschablonen eingesetzt. Das in der Zahnmedizin am häufigsten verwendete Verfahren ist die Stereolithografie (SLA) und das technisch verwandte Verfahren des Digital Light Processing (DLP) [6].
Neben der Positionierung der Implantate entsprechend der prothetischen Versorgung können auch Spezialfälle wie interner/externer Sinuslift in der CAD-Software geplant und mittels Bohrschablonen transferiert werden. Hierdurch kann die präoperative Aufklärung der Patienten verbessert, das Operationsrisiko minimiert und ein vorhersagbares Resultat erzielt werden. Ein entsprechender Workflow mit Fokus auf Planung und 3D-Druck der Schablonen wird im vorliegenden Patientenfall vorgestellt.
Eine 56-jährige Patientin stellte sich mit Kennedy Klasse III bei fehlenden Zähnen 14 und 15 bei uns in der Poliklinik mit der Bitte um einen Lückenschluss vor. Derzeit bestand die Versorgung aus einer Interimsbrücke der Zähne 16 auf 13 (Abb. 1). Allgemeinanamnestisch ergaben sich bei der Patientin keine Auffälligkeiten. Unter Berücksichtigung der allgemeinen und zahnärztlichen Anamnese wurde die Patientin über die Behandlungsalternativen aufgeklärt. Im Hinblick auf den Patientenwunsch ‚Festsitzender Zahnersatz’ ergab sich eine Brückenversorgung auf den Zähnen 13-16 oder die Implantation in regio 14 und 15 mit anschließender Kronenversorgung der Implantate sowie des Zahnes 16. Aufgrund der bisherigen Unversehrtheit des Zahnes 13 entschied sich die Patientin für die Implantatversorgung. Es folgte eine ausführliche Aufklärung über das klinische Vorgehen, die Anfertigung einer DVT-Aufnahme und die Abformung der Situation.
















