fallstudien
GBR-Schalentechnik
Die S2k-Leitlinie der AGKi, BDO, BDIZ, DGÄZ, DGMKG, DGZI und DGZMK geht der Fragestellung nach, bei welchen implantologischen Indikationen die Anwendung von Knochenersatzmaterial experimentell und klinisch wissenschaftlich belegt ist.

Eine Fallstudie von Dr. med. dent. Frederic Hermann M.Sc.
Präimplantologische Augmentation eines ausgeprägten Knochendefektes
Die S2k-Leitlinie der AGKi, BDO, BDIZ, DGÄZ, DGMKG, DGZI und DGZMK geht der Fragestellung nach, bei welchen implantologischen Indikationen die Anwendung von Knochenersatzmaterial experimentell und klinisch wissenschaftlich belegt ist. Dabei kann der Einsatz bei konturgebenden horizontalen Defekten erfolgen. Assoziierte positive Faktoren sind die Rekonstruktion zwei- bis dreiwandiger oder Dehiszenzdefekte (eine zunehmende Defektgröße erfordert ein zweizeitiges Vorgehen) bei günstigerer Prognose im Oberkiefer.
Eine alternative Option besteht in einem präimplantologischen Knochenaufbau in der ästhetischen Zone mithilfe einer langsam resorbierenden und formstabilen Kollagenmembran und unter Verwendung von partikulärem Knochenregenerationsmaterial. Bei Vorliegen bestimmter klinisch-anatomischer Gegebenheiten, wie im folgenden Fallbeispiel dargelegt, kann damit eine voraussagbare knöcherne Augmentation erzielt werden. Die Membran wird dabei im Sinne einer „Schale“ mit Pins stabil an der knöchernen Unterlage fixiert (GBR-Schalentechnik).
Ein regenerativer Hohlraum kann somit geschaffen und über den für die knöcherne Regeneration erforderlichen Zeitraum aufrechterhalten werden. Dabei kommt der Analyse der Defektgeometrie, insbesondere der Analyse des vertikalen Attachmentniveaus an den benachbarten Zähnen, eine entscheidende Rolle bei der korrekten Auswahl des augmentativen Verfahrens zu.
Fallbericht
Ein männlicher Patient, allgemeinmedizinisch gesund, Nichtraucher, wurde vom Hauszahnarzt mit der Fragestellung nach einer implantologischen Versorgung einer Oberkiefereinzelzahnlücke überwiesen. Der Zahn wurde bereits einige Tage zuvor extrahiert. Der Patient stellt sich mit einer Lückensituation in regio 11 in unserer Praxis vor (Abb. 1). Im Zuge der klinischen und radiologischen Ausgangsdiagnostik wurde ein detailliertes Aufklärungsgespräch über die Therapieoptionen und deren Ablauf, Prognose und Kostenschätzung geführt. Dabei äußerte der Patient den Wunsch nach einer stabilen und festsitzenden Neuversorgung. Die Rehabilitation des Zahnes 11 sollte durch eine Implantatversorgung erfolgen. Eine Alternativaufklärung in Bezug auf eine konventionelle Brückenversorgung oder eine Adhäsivbrücke wurde ebenfalls durchgeführt, vom Patienten aber nicht gewünscht. Bei der präoperativen Untersuchung wurden ästhetische Kriterien wie die Lachlinie und die Anlage des Gingivasaums, also der Übergang der weißen in die rote Ästhetik, sowie die Weichgewebsdicke analysiert (Abb. 2) [1]. Dabei zeigte sich ein Weichgewebsdefizit im bukkalen Bereich, das klinisch ein Hartgewebsdefizit vermuten ließ.
Die 3D-radiologische Analyse (Abb. 3-5) bestätigte einen ausgeprägten zweiwandigen Knochendefekt in regio 11. Der Analyse der hartgewebigen Defektgeometrie und des dadurch gestützten bedeckenden Weichgewebes kommt eine entscheidende Bedeutung für die Wahl des augmentativen Verfahrens zu. Im vorliegenden Patientenfall war das knöcherne Niveau an den Nachbarzähnen ebenso wie die bukkale knöcherne Prominenz an den benachbarten Zähnen erhalten. Das Weichgewebe zeigte einen dicken Biotypus mit einer ausreichend weiten Zone an befestigter Gingiva [2]. Die Darstellung des knöchernen Defektes erfolgte nach Präparation eines nach mesial tunnelierenden Mukoperiostlappens mit Übergang in ein apikales Spaltlappendesign (Abb. 6, 7).



























