fallstudien
Risikoorientiertes Implantieren bei Medikation mit Bisphosphonaten
Bei Patienten mit einer Medikation mit Bisphosphonaten gilt es eine restaurative/ prothetische Versorgung zu wählen, die mit einem möglichst geringen Risiko der Entwicklung einer Osteonekrose einhergeht.

Bei Patienten mit einer Medikation mit Bisphosphonaten gilt es eine restaurative/ prothetische Versorgung zu wählen, die mit einem möglichst geringen Risiko der Entwicklung einer Osteonekrose einhergeht. Deren Entstehung wird meist durch enorale Wunden begünstigt, wie etwa eine entzündlich veränderte Mundschleimhaut, Parodontopathien, chirurgische Eingriffe oder auch Prothesendruckstellen. Mit der Abstützung von Zahnersatz auf Implantaten können Prothesendruckstellen vermieden werden. Jedoch gilt es, das Risiko von Komplikationen bei der Einheilung minimal zu gestalten.
Bei bereits bestehender Medikation mit Bisphosphonaten kann durch den chirurgischen Eingriff der Insertion von Implantaten ein Osteonekroserisiko entstehen, ebenso wie etwa später durch eine Periimplantitis. Neben der anamnestischen muss daher die präoperative Analyse der klinischen und radiologischen Befunde besonders sorgfältig durchgeführt werden. Operative Eingriffe sollen immer unter strengen Infektions- und Wundheilungskautelen erfolgen. Maßgeblich sind die Empfehlungen und die systematische Vorgehensweise laut Risikobestimmung anhand der S3-Leitlinie Antiresorptiva-assoziierte Kiefernekrosen (AR-ONJ).
Fallbericht
Die 76-jährige Patientin kam wegen einer Rehabilitierung ihrer gelockerten prothetischen Versorgung neu in unsere Praxis. Allgemeinanamnestisch waren ihre Arthrose und Osteoporose zu beachten, weswegen sie einmal monatlich 150 mg Ibandronsäure (Gruppe der Bisphosphonate) und täglich 40 mg Omeprazol (Gruppe der Protonenpumpenhemmer) einnahm. Weitere für das individuelle Risiko der AR-ONJ relevante Faktoren oder Allgemeinerkrankungen wie etwa Diabetes, Parodontitis, Krebserkrankungen, Nikotinabusus oder Chemo-, Kortison- oder Strahlentherapie konnten ausgeschlossen werden. Eine zahnärztliche Behandlung in einer Klinik wurde wegen der AR-Therapie empfohlen, von der Patientin jedoch abgelehnt. Nach Schweigepflichtentbindung der Patientin erfolgte ein interdisziplinäres Konsil zur verbesserten Einschätzung des Risikos mit dem Hausarzt.




























