fallstudien
Selbsthärtende Knochenersatzmaterialien: Boost für Sinuslift?
Die externe Sinuslift nach Tatum (1986) ist eine der am meisten untersuchten und besten erforschten Augmentationstechniken in der dentalen Chirurgie. Neben der Form des Zugangs und der Wahl des Werkzeugs, ist die Frage nach dem Einsatz eines Knochenersatzmaterials Gegenstand zahlreicher Untersuchungen.

Im Bereich der Knochenersatzmaterialien steht heutzutage eine Fülle an Optionen zur Verfügung. Eine Besonderheit stellen selbsthärtende, alloplastische Knochenersatzmaterialien dar. Deren Einsatz kann insbesondere bei fraglicher Patienten-Compliance oder einer Perforation der Schneider’schen Membran Vorteile bieten. Da die Granulate sich nicht frei bewegen, entsteht selbst unter schwierigen Bedingungen ein stabiles Augmentat mit deutlich reduziertem Verlust an Ersatzmaterial und geringerem Risiko der fibrogenen Einheilung durch Mikro-Bewegungen.
Die externe Sinuslift nach Tatum (1986) ist eine der am meisten untersuchten und besten erforschten Augmentationstechniken in der dentalen Chirurgie. Neben der Form des Zugangs und der Wahl des Werkzeugs, ist die Frage nach dem Einsatz eines Knochenersatzmaterials Gegenstand zahlreicher Untersuchungen [1]. Der nachfolgende Patientenfall beschreibt einen lateralen Sinuslift mit zeitgleicher Implantation unter Verwendung des selbsthärtenden, alloplastischen Knochenersatzmaterials easy-graft Crystal+ (Bego Implant Systems, Bremen).
Die Fall-Anamnese
Die 58-jährige Patientin stellte sich nach Verlust der Krone auf dem Zahn in regio 16 in unserer Praxis vor. Bereits bei der klinischen Untersuchung war eine ausgeprägte kariöse Läsion, ausgehend von den approximal gelegenen Kronenrändern am bereits endodontisch vorbehandelten Zahn zu erkennen. Die radiologische Untersuchung bestättigte die großflächige kariöse Läsion, die sich interradikulär ausgebreitet hatte (Abb. 1). Zudem zeigte sich eine deutliche periapikale Aufhellung an der mesialen Wurzel sowie eine Erweiterung des Parodontalspalts. Nachdem eine Kronenversorgung nicht mehr lege artis durchführbar wäre, entschied sich die Patientin für die Extraktion und eine implantatbasierte Neuversorgung der Situation.





















