Die Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes (GOZ 3010) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,6-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 2,4-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2020