Die Entfernung eines retinierten, impaktierten oder verlagerten Zahnes durch Osteotomie (GOZ 3040) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,9-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste mit dem 2,8-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2020