
Die Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes (GOZ 3020) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,7-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 2,8-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2020