Die Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe, als selbständige Leistung (GOZ 3070) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,4-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste mit dem 4,3-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2020