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Abrechnungstipp des DZR: Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe

Die Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe, als selbständige Leistung (GOZ 3070) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,4-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste mit dem 4,3-fachen Faktor abgerechnet werden.

Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2020