Die Gingivektomie, Gingivoplastik, je Parodontium (GOZ 4080) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,6-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV Niveau zu erreichen muss mit dem 6,32-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2022