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Abrechnungstipp des DZR: Herstellung und Eingliederung eines Medikamententrägers

DZR

Die Herstellung und Eingliederung eines Medikamententrägers zur Parodontalprophylaxe ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 48,80 Euro honoriert.

Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2021