Das Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens und Durchtrennen des Septums bei echtem Diastema (GOZ 3280) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,9-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 5,41-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2022