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Abrechnungstipp des DZR: Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens und Durchtrennen des Septums

Das Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchens und Durchtrennen des Septums bei echtem Diastema (GOZ 3280) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,9-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 5,41-fachen Faktor abgerechnet werden.

Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2022