Die Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (z. B. Tamponieren), als selbständige Leistung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung) (GOZ 3300) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 3,12-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2022