Die Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung, einschl. Periostschlitzung, je Op.-Gebiet (GOZ 3100) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,7-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 3,16-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2022