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Abrechnungstipp des DZR: Reposition eines dislozierten Zahnfragments mittels Adhäsivtechnik

DZR

Die Reposition eines dislozierten Zahnfragments mittels Adhäsivtechnik ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 99,60 Euro honoriert.

Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2021