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Abrechnungstipp des DZR: Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn

Die Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn (GOZ 3120) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 3,2-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 3,36-fachen Faktor abgerechnet werden.

Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2022

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