Die Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn (GOZ 3120) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 3,2-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 3,36-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2022