
Die Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf (GOZ 7020) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 3,5-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 2,75-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2021