Eine kurz- und langfristige Nachuntersuchung
Die Planung der Behandlung wurde anhand eines digitalen Volumentomogramms durchgeführt.
Tipp
Die Indikation für die DVT sollte immer in der Karteikarte dokumentiert werden – diese ist hilfreich bei späteren Erstat-
tungsschwierigkeiten seitens der privaten Kostenträger. Idealerweise sollte in der Rechnung bereits ein Hinweis auf die
entsprechende Indikation erfolgen.
Zweifelt der Kostenträger die medizinische Notwendigkeit an, sollte seitens des behandelnden Zahnarztes nochmals
gegenüber dem Kostenträger die Indikationsstellung dargestellt werden.
Ist keiner dieser Maßnahmen zielführend, empfiehlt es sich den Patienten an die Patientenbeschwerdestelle der BAFIN
(Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu verweisen. Diese prüft kostenlos inwieweit der jeweilige Versiche-
rungsvertrag Einschränkungen enthält. Da gemäß § 192 VVG die medizinisch notwendige Heilbehandlung der Erstat-
tungspflicht obliegt, kommt es in diesen Fällen sehr häufig zu einer Nacherstattung.