Extraktionsplanung
Die Planung der Behandlung wurde anhand eines digitalen Volumentomogramms durchgeführt.
Tipp
Seit der neuen Fassung des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) vom 05.06.2021 ist die Dokumentation der rechtfertigenden Indikation bei Anwendung von ionisierenden Strahlen, von hoher Relevanz. Bei der Dokumentation der rechtfertigenden Indikation, ist auch die Uhrzeit festzuhalten. Erfolgt die Dokumentation nicht softwaregestützt bleibt kaum eine andere Wahl, als die Uhrzeit sofort an geeigneter Stelle zu notieren. Rechtliche Fehler bei der Stellung der rechtfertigenden Indikation bieten zunehmend ein erhebliches Risiko, das nicht nur im Strahlenschutz liegt, sondern im Honorarrecht. Verstöße gegen rechtliche Vorgaben können zu rechtlichen Konsequenzen führen, selbst wenn jede Gefährdung eines Patienten ausgeschlossen ist.
Die Indikation für die Panoramaschichtaufnahme sollte immer in der Karteikarte dokumentiert werden – diese ist hilfreich
bei späteren Erstattungsschwierigkeiten seitens der privaten Kostenträger. Idealerweise sollte in der Rechnung bereits ein
Hinweis auf die entsprechende Indikation erfolgen.
Die Extraktionen des Zahnes 16 wird nach der GOZ 3010 „Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes“ abgerechnet. Das Einbringen des synthetischen Knochenersatzmaterials in die Extraktionsfächer wird nach dem analog nach § 6 Abs. 1 der GOZ im Sinne einer Alveolar Ridge Preservation (ARP) abgerechnet. Bestätigt wird dies durch die Knochenmanagement-Tabelle
der Bundeszahnärztekammer.