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Neuigkeiten zur IDS hier auf www.frag-pip.de

Abrechnungstipps zur Fallstudie I. Becker und Dr. K. Sagheb

Extraktionsplanung

Die Planung der Behandlung wurde anhand eines digitalen Volumentomogramms durchgeführt.

Die Extraktionen des Zahnes 16 wird nach der GOZ 3010 „Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes“ abgerechnet. Das Einbringen des synthetischen Knochenersatzmaterials in die Extraktionsfächer wird nach dem analog nach § 6 Abs. 1 der GOZ im Sinne einer Alveolar Ridge Preservation (ARP) abgerechnet. Bestätigt wird dies durch die Knochenmanagement-Tabelle
der Bundeszahnärztekammer.