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Abrechnungstipps zur Fallstudie von Dr. med. dent. Henrik-Christian Hollay

Extraktion

Im vorliegenden Fall musste aufgrund der schlechten Prognose des Zahnes 16 eine Extraktion durchgeführt werden. Da Extraktionen in der GOZ sowieso massiv unterbewertet sind, sollte der Faktor entsprechend angepasst werden. Ggf. muss über eine Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ nachgedacht werden.

DVT

Nach der komplikationslosen Extraktion wurde zur eindeutigeren Diagnose der Knochenverhältnisse ein DVT hergestellt. Die Berechnung des DVTs erfolgt nach:

ZIFFER LEISTUNG PUNKTE 1,0-FACH 1,8-FACH 2,5-FACH
Ä 5370 Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich – gegebenenfalls einschließlich des kraniozervialen Übergangs 2000 116,57 € 209,83 € 291,43 €
Ä 5377 Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion 800 46,63 €

Externer Sinuslift und Implantation

Es erfolgte eine externe Sinusbodenelevation nach Tatum, sowie die Augmentation und Implantation. Die Leistungen werden wie folgt berechnet:

ZIFFER LEISTUNG PUNKTE 1,0-FACH 2,3-FACH 3,5-FACH
GOZ 9120 Sinusbodenelevation durch externe Knochenfensterung (externer Sinuslift), je Kieferhälfte

Mit einer Leistung nach der Nummer 9120 sind folgende Leistungen abgegolten:
Schaffung des Zugangs zur Kieferhöhle durch Knochenfensterung (auch Knochendeckel), Präparation der Kieferhöhlenmembran, Anhebung des Kieferhöhlenbodens und der Kieferhöhlenmembran, Lagerbildung, ggf. Entnahme von Knochenspänen innerhalb des Aufbaugebietes, Einbringung von Aufbaumaterial (Knochen und/oder Knochenersatzmaterial), ggf. Einbringung resorbierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren – einschließlich Fixierung –, ggf. Reposition des Knochendeckels, Verschluss der Kieferhöhle und Wundverschluss
3000 168,73 € 388,07 € 590,54 €
GOZ 0530 Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind 2200 123,73 €
GOZ 9100 Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 2694 151,52 € 348,49 € 530,31 €
GOZ 9010 Implantatinsertion, je Implantat.
Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales Implantat, Einsetzen einer lmplantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität (z.B. Tiefenlehre), ggf. einschließlich Knochenkondensation, Knochenglättung im Bereich des Implantats, Einbringen eines enossalen Implantats einschließlich Verschlussschraube und ggf. Einbringen von Aufbauelementen bei offener Einheilung sowie Wundverschluss
1545 86,89 € 199,86 € 304,13 €

Nachbehandlung

10 Tage später erfolgte die Kontrolle des OP-Gebietes, sowie die Nahtentfernung.
Die Nebeneinanderberechnung der Wundkontrolle nach GOZ 3290 neben der Nachbehandlung nach GOZ 3300 ist seit Jahren umstritten, obwohl seitens der Bundeszahnärztekammer eindeutig bestätigt wird, dass eine Nebeneinanderberechnung möglich ist.

Implantatfreilegung und Provisorium

Acht Monate nach der Implantation erfolgte die Kontrolle des Heilungserfolges anhand eines Zahnfilms und im Anschluss die Freilegung mit einem Diodenlaser.

ZIFFER LEISTUNG PUNKTE 1,0-FACH 2,3-FACH 3,5-FACH
GOZ 9040 Freilegen eines Implantates und einfügen eines oder mehrerer Aufbauelemente (z.B. eines Gingivaformers) bei einem zweiphasigen Implantatsystem 626 35,21 € 80,98 € 123,23 €

Intraoraler Scan

ZIFFER LEISTUNG PUNKTE 1,0-FACH 2,3-FACH 3,5-FACH
GOZ 0065 Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 80 4,50 € 10,35 € 15,75 €

Suprakonstruktion: Krone auf Implantat

Die Abrechnung der definitiven Krone auf das Implantat erfolgt nach GOZ 2200 zzgl. der entstandenen Material- und Laborkosten nach § 9 GOZ.