Dr. med. dent. Philipp Olschowsky und Dr. med. dent. Wolfram Olschowsky
Bei der Parodontitistherapie wurde nach Bildung des Mukoperiostlappens eine Implantoplastik sowie die Dekontamination der Implantatoberflächen mittels Galvosurge durchgeführt. Diese Leistungen sind weder in der GOZ noch in der GOÄ geregelt und müssen daher analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden.
ZIFFER | LEISTUNG | PUNKTE | 1,0-FACH | 2,3-FACH | 3,5-FACH |
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GOZ 9090 | Knochengewinnung (z. B. Knochenkollektor oder Kno- chenschaber), Knochenaufbereitung und -implantation, auch zur Weichteilunterfütterung | 400 | 22,50 € | 51,74 € | 78,74 € |
GOZ 4138 | Verwendung einer Membran zur Behandlung eines Knochendefekts einschließlich Fixierung, je Zahn, je Implantat | 220 | 12,37 € | 28,46 € | 43,31 € |
Das Einbringen der Bohrspäne und Knochenersatzmaterial periimplantär, löst die GOZ 9090 und eine Analogberechnung nach § 6 Abs. 1 der GOZ aus. Bestätigt wird dies durch die Knochenmanagement-Tabelle der Bundeszahnärztekammer. Die autologe Fibrinmembran (PGF) ist weder in der GOZ noch in der GOÄ geregelt und muss daher analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden.
Tipp
- Bestimmten chirurgischen Leistungen in der GOZ sind Zuschläge zugeordnet, die bei ambulanter Durchführung für die erforderliche Bereitstellung von Einrichtungen, Geräten, Personal etc. berechnet werden können. Dieser Zuschlag ist bei der Analogberechnung zu berücksichtigen, wenn die Analogleistung eine chirurgische Maßnahme beschreibt. Erfolgt die Analogberechnung dagegen für eine nicht chirurgische Leistung, können diese Zuschläge nicht berechnet werden.
- Werden Bindegewebstransplantate in zahnlose Bereiche transplantiert, werden diese nicht nach GOZ 4133 berechnet. Es handelt sich hierbei um eine selbstständige zahnärztliche Leistung, hierzu gibt es eine Bestätigung zur Analogberechnung seitens der Bundeszahnärztekammer.
- Unter Voraussetzung der Periostschlitzung zur plastischen Deckung der Wunde, ist die GOZ 3100 abrechenbar. Ein eventueller Mehraufwand kann nach § 5 GOZ / § 2 Abs. 1 u. 2 GOZ ausgeglichen werden.
- Die Wundkontrolle nach der GOZ 3290 ist eine reine Sichtkontrolle. Sie darf je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich und als selbstständige Leistung berechnet werden. Es bedeutet nicht, dass die GOZ 3290 nur als alleinige Leistung berechnungsfähig ist. Wird zunächst eine Sichtkontrolle im OP-Gebiet und im Anschluss eine Nachbehandlung (GOZ 3300) oder chirurgische Wundrevision (GOZ 3310) durchgeführt, dann dürfen beide Gebührenziffern in Ansatz gebracht werden.
- Die Materialkosten für das Knochenersatzmaterial, die Membranen und das Nahtmaterial sind gesondert berechnungsfähig.