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BDIZ EDI: 65 Jahre Nichtanpassung des Punktwerts sind genug

Der duale Weg des BDIZ EDI in Sachen GOZ: betriebswirtschaftlich und politisch

Zehn Jahre nach der vom BDIZ EDI initiierten Verfassungsbeschwerde gegen die GOZ 2012 ist der GOZ-Punktwert noch immer nicht erhöht worden – anders als bei ähnlichen Gebührenordnungen. Der BDIZ EDI beschreitet nun den Weg, der zur Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht führen soll.

Hauptargument des BDIZ EDI-Justiziars, Prof. Dr. Thomas Ratajczak von der Sindelfinger Rechtsanwaltskanzlei Ratajczak & Partner, ist der Verstoß gegen § 15 Zahnheilkundegesetz (ZHG) und damit der verfehlte Ausgleich berechtigter Interessen der Zahnärzte und ihrer Patienten. „Nach der Nichtannahme der vom BDIZ EDI initiierten Klage von sechs Zahnärzten gegen die GOZ 2012 vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2013 erhoffen wir uns vom Verwaltungsgericht eine Beendigung der Ungleichbehandlung bei den Gebührenordnungen. Das Verwaltungsgericht wacht über die Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns. Die ist aus unserer Sicht nicht gegeben“. Auch BDIZ EDI-Präsident Christian Berger sieht in dem über 65-jährigen Stillstand beim Punktwert in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) einen gravierenden Verstoß gegen die Gleichbehandlung durch den Verordnungsgeber.

„Während andere Gebührenordnungen, beispielsweise die der Juristen und der Tierärzte, in schöner Regelmäßigkeit angepasst bzw. erhöht werden, geschieht bei den Zahnärzten seit über 65 Jahren nichts. Allein in den vergangenen 20 Jahren sind die Praxis- und Personalkosten um mehr als 70 Prozent gestiegen, ebenso hat sich der Aufwand für Hygiene und Bürokratie immens erhöht.“ Christian Berger

Prof. Dr. Ratajczak: „Das Verwaltungsgericht wird unter anderem die Frage beantworten müssen, ob der Verordnungsgeber sich einfach durch Untätigbleiben aus der Verantwortung „stehlen“ kann: Nullnummer 1988 und Nullnummer 2012 beim Punktwert, der doch seit 1988 die Aufgabe übernehmen sollte, die wirtschaftliche Entwicklung aufzufangen. Darf der Verordnungsgeber eine Berufsgruppe, deren Honorierung er gesetzlich regelt, über 65 Jahre lang ignorieren, während er andere Gebührenordnungen durchwinkt? Ich denke, nein, das darf er nicht!“

Interview im YouTube-Stream

Christian Berger und Prof. Dr. Thomas Ratajczak haben am Stand des BDIZ EDI auf der IDS im Interview Rede und Antwort gestanden zum Beschreiten des Klagewegs vor das Verwaltungsgericht Berlin. Das Interview finden Sie auf dem YouTube-Kanal des Vereins.

Der betriebswirtschaftliche Weg

Für das betriebswirtschaftliche Fortkommen der Zahnarztpraxen legt der BDIZ EDI in jedem Jahr die BDIZ EDI-Tabelle auf, die den BEMA-Wert mit dem 2,3-fachen GOZ-/GOÄ-Wert vergleicht. In diesem Jahr zeigt die Tabelle die sechs von BZÄK und PKV/Beihilfe konsentierten Analogleistungen in der GOZ und darüber hinaus alle, noch nicht konsentierten PAR-Leistungen mit Analogziffern. Die Tabelle erhalten Mitglieder kostenfrei zugesandt. Darüber hinaus kann die BDIZ EDI-Tabelle 2023 im Online-Shop des BDIZ EDI für 29 Euro bestellt werden.