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Der BDIZ EDI informiert: Neue Vereinbarung zur Hygienepauschale

In seinem aktuellen Newsletter informiert der BDIZ EDI zu einer neuen Vereinbarung bezüglich der Hygienepauschale in Zahnarztpraxen.

Am 30. September 2020 hat die Bundeszahnärztekammer verkündet, dass auf Anregung der PKV anstelle der bisherigen Hygienepauschale (GOZ 3010a  2,3-facher Satz, 14,23 €) ab 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 nur noch der Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro in Rechnung gestellt werden soll. BZÄK, PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich dabei auf eine Regelung verständigt, die in dieser Höhe auch bei den Ärzten gilt. Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat diesen Beschluss für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2020 gefasst.

Wichtig: Die Vereinbarung ist wie die bisherige rechtlich nicht verbindlich. Die Pauschale kann ab dem 1. Oktober 2020 entweder mit Zustimmung der PKV nur noch mit dem Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung in Rechnung gestellt werden oder Patient und Zahnarzt müssen vor Behandlungsbeginn eine Vereinbarung nach § 2.1 GOZ schriftlich vereinbaren. Eine Erstattung an den Patienten kann die PKV dann verweigern. Der BDIZ EDI rät: Aufgrund der Tatsache, dass mit 6,19 Euro pro Sitzung die Kosten für die gestiegenen Hygieneanforderungen mit erhöhtem Aufwand für Schutzkleidung, Desinfektionsmittel, erhöhtem Verwaltungsaufwand nicht annähernd gedeckt werden, können laut Verlautbarung der BZÄK anstatt der Hygienepauschale von 3010a GOZ (= 6,19 Euro) die folgenden alternativ aufgezeigten Möglichkeiten genutzt werden:
Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Patienten nach § 2.1 GOZ;
Berücksichtigung über den Steigerungssatz nach § 5 GOZ (sofern der Steigerungsfaktor bis 3,5-fach nicht bereits durch andere Erfordernisse ausgeschöpft wurde).
Denken Sie auch bei den Hygieneaufwendungen betriebswirtschaftlich. Dabei hilft Ihnen die BDIZ EDI-Tabelle 2020, die Zeit und Geld für jede einzelne Behandlungsleistung auflistet. Der BDIZ EDI bietet darüber hinaus aus aktuellem Anlass zwei weitere Abrechnungsseminare in der Seminarreihe „Der BDIZ EDI informiert“ mit der Abrechnungsexpertin Kerstin Salhoff an.
Save the Date:
14.10.2020: Analogabrechnung – gewusst wie!
24.11.2020: Chairside

Dr. Stefan Liepe
Geschäftsführer , BDIZ EDI