Bereits 1996 verabschiedete die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die ersten Mundgesundheitsziele für Deutschland. Ausgangspunkt waren die damals entwickelten Initiativen von WHO und FDI. Die mittlerweile dritte Weiterentwicklung der Mundgesundheitsziele der BZÄK erfolgte 2020/2021 auf Grundlage aktueller oralepidemiologischer Studien und bietet erneut die Möglichkeit der Re-Evaluierung und der gesundheitspolitischen Positionierung.
Sowohl die Häufigkeiten von Mund-, Kiefer-, Gesichtserkrankungen als auch der Versorgungsgrad und die Therapiebedarfe stellen die Basis. Die vormals zahnbezogene Zentrierung wurde um krankheitsbezogene als auch mundgesundheitsförderliche und präventive Zielprojektionen erweitert.
Der zahnärztliche Berufsstand konnte in den letzten 35 Jahren nachweisen, dass zahnmedizinische Prävention unter entsprechenden Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems sehr erfolgreich ist. Die Zahnmedizin nimmt dabei im medizinischen Fächerkanon eine Vorbildrolle ein.
Dennoch gibt es noch zahlreiche Präventionspotentiale, nicht nur in der Zahnmedizin, die genutzt werden können.
Die aktuellen Mundgesundheitsziele für Deutschland bis 2030 verdeutlichen dies und zeigen Strategien zur Erreichung der formulierten Zielsetzungen auf. Dabei geht es auch um sozialpolitische und gesundheitsökonomische Voraussetzungen im Gesundheitssystem, die erfüllt sein müssen. An diesen Punkten setzt die BZÄK an.
Die Mundgesundheitsziele sind vom Institut der Deutschen Zahnärzte publiziert. Folgen Sie dem Link „Weitere Informationen“Weitere Informationen