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Nachgefragt bei Prof. Dr. Daniel Grubeanu: Implantologie in der Ästhetischen Zone

Fragen an Prof. Dr. Daniel Grubeanu, Trier. Ende November 2021 fand in Wiesbaden der Implantologentag statt. Das Konzept, die Tagung zu einem inner- und interdisziplinären Event zu machen, ist den Veranstaltern geglückt. Drei Gastgeber – die DGI, die DGOI und die Next Generation der DGI – und vier weitere (zahn-)medizinische Fachgesellschaften – für Parodontologie, für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien, für Ästhetische Zahnmedizin und für Innere Medizin – haben ihre Expertise verknüpft, um fachliche Brücken zu schlagen. Hier stellen sich Moderatoren und Experten wichtigen Fragen zu ihrem jeweiligen Spezialgebiet.

Bild: Prof. Dr. Daniel Grubeanu (Trier) moderiert die Session Implantologie in der ästhetischen Zone.

Implantologie in der Ästhetischen Zone ist die ‚Königsdisziplin‘ der Implantologie. Wo sehen Sie die wesentlichen Herausforderungen für Ihre Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich?

Prof. Dr. Daniel Grubeanu: Die unterschiedlichsten anatomischen Voraussetzungen vor Implantation machen die ästhetische Zone deshalb so herausfordernd, weil jede Disharmonie im Aussehen sofort bei jeder Mundöffnung auffällt. Jede Situation muss exakt bewertet und kann nicht nach ‚Schema F‘ behandelt werden. Zu den biologischen Voraussetzungen kommen noch patientenspezifische pharmakokinetische Interaktionen, die bedacht werden müssen.

Wie bedeutsam sind die digitalen Konzepte auf diesem Gebiet?

Prof. Dr. Daniel Grubeanu: Digitale Konzepte helfen uns, die operative Situation vor Behandlungsbeginn richtig einzuschätzen und eine patientenindividuelle Planung durchführen zu können. Sie ersetzen keineswegs die chirurgischen Fertigkeiten, sondern sind sinnvolle add ons für den erfahrenen Chirurgen.

Wo sehen Sie Forschungsbedarf?

Prof. Dr. Daniel Grubeanu: In der Interaktion zwischen der patientenindividuellen biologisch-anatomischen Situation, die zum Verlust des Zahnes geführt hat, und der Vision, nicht nur einen Ersatz im Sinne einer Repa­ratur, sondern einer Restitutio ad integrum durchführen zu können.

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