Strahlenschutztür: Bereits bei der Planung einer Zahnarztpraxis, einer Praxis für Kieferorthopädie oder für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie ist der Strahlenschutz im Röntgenraum entscheidend. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Auswahl der richtigen Strahlenschutztür. Die Planungsexpert/innen von Plandent bieten hierzu umfassende Beratung. Siegrun Eckart, Designerin und Praxisplanerin bei Plandent in Hamburg, gibt wertvolle Tipps für eine sichere Strahlenschutztür.
Bild: Röntgenraum mit Strahlenschutztür und Sichtfenster (Bild: Dr. Ohnhäuser)
„Räume, in denen geröntgt wird, müssen durch bauliche Maßnahmen strahlensicher abgeschirmt werden“, erklärt Eckart. Der erforderliche Strahlenschutz richtet sich nach der Röhrenspannung des verwendeten Röntgengeräts und wird durch den Bleigleichwert bestimmt. Der Strahlenschutzsachverständige ermittelt die notwendigen Bleigleichwerte nicht nur für die Wände, sondern auch für die Tür und das Fenster. Je nach Bereich kann der Bleigleichwert variieren. Die Position des Geräts im Raum, die Ausrichtung des Nutzstrahls, die Abstände zu den Wänden und die Nutzung der angrenzenden Räume sind entscheidende Faktoren für die Höhe des erforderlichen Bleigleichwerts. Der Strahlenschutz muss bis zu einer Höhe von mindestens 2,20 Metern vorhanden sein.
Vorgaben für die Strahlenschutztür
Die Strahlenschutztür muss den gleichen Bleigleichwert wie die Wand erfüllen, in die sie eingebaut wird. Die Zargen müssen entsprechend abgedichtet sein und ein Drücker anstelle eines offenen Schlosses gewährleistet lückenlosen Schutz. Während der Röntgenbehandlung muss Sicht- und Sprechkontakt zwischen Patientin und Bedienpersonal möglich sein. Dies wird durch ein Fenster aus Strahlenschutzglas in der Größe 25 × 35 cm sichergestellt. Um den Sprechkontakt zu gewährleisten, wird ein größeres Schutzglas von etwa 30 × 40 cm mit Überlappung und Abstand vor der Öffnung angebracht. Eine fensterlose Tür ist ebenfalls möglich, wenn ein Sicht- und Sprechfenster in der Wand vorhanden ist. Der Röntgenraum muss genauso barrierefrei zugänglich sein wie alle anderen von Patientinnen genutzten Bereiche in der Praxis. Dafür muss die Tür eine Durchgangsbreite von mindestens 90 cm aufweisen.
Sonderfälle Umbau und Renovierung
Soll ein vorhandener und bislang anderweitig genutzter Raum in einen Röntgenraum umgewandelt werden, ist die Bausubstanz auf Wandstärke und -materialien zu prüfen. Gemauerte Wände bieten dank ihrer Beschaffenheit bereits einen gewissen Strahlenschutz, während Trockenbauwände entsprechend abgeschirmt werden müssen. Aufgrund der hohen Traglast der Röntgengeräte und deren sicherer Befestigung wird in den meisten Fällen eine zusätzliche Wandverstärkung erforderlich sein. Eine vorhandene Strahlenschutztür kann bei Renovierungen wiederverwendet werden, wenn sie vom Strahlenschutzbeauftragten geprüft wurde und den neuen Anforderungen entspricht.
Autorin: Evgenia Epstein