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Gutachterfortbildung 3.0

Am 18. Januar 2020 trafen sich die Privat- und Gerichtsgutachter der ZÄK Nordrhein zur traditionellen Tagung. Im wissenschaftlichen Programm werden die Profes. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas und Dr. Dr. Knut A. Grötz zum Thema Leitlinien, grobe Behandlungsfehler sowie dem Einsatz von Antibiotika erwartet.

pip Redaktion4 Min. Lesezeit
Gutachtertagung

Düsseldorf: Am 18. Januar 2020 trafen sich die Privat- und Gerichtsgutachter der ZÄK Nordrhein zur traditionellen Tagung. Im wissenschaftlichen Programm werden die Profes. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas und Dr. Dr. Knut A. Grötz zum Thema Leitlinien, grobe Behandlungsfehler sowie dem Einsatz von Antibiotika erwartet.

Fortbildung wird in der Zahnärztekammer (ZÄK) Nordrhein großgeschrieben, wie die erlesene Referentenriege der Gutachtertagungen über die Jahre unschwer erkennen lässt. Diese und die stete Qualifizierung, ob über Curriculum, Mentoring-Programm der ZÄK Nordrhein oder interdisziplinär mit der neuen Vorsitzenden und der Gutachtenkommission, Richterin a. D. Frau Beate Hillgärtner, fördert Gutachten im Sinne von Patienten und Kollegen. Dr. Georg Thomas, Vorstandsreferent der ZÄK Nordrhein, stellte nach einer formellen Begrüßung aller Teilnehmer zunächst das große Engagement aber auch die zunehmenden Herausforderungen für zahnärztliche Gutachter heraus, die er mittels seiner Aktivitäten in der ZÄK würdigen und stützen möchte. Besonderen Dank zollte er seinem Team, deren Unterstützung er sehr schätze. Zum wissenschaftlichen Teil der Tagung begrüßte er als ersten Referenten Prof. Dr. Dr. Knut A. Grötz aus Wiesbaden.

Prof. Grötz, der selbst seit 1987 als Gutachter tätig ist, weist zunächst auf die schwierige Doppelrolle zwischen Behandler und neutralem Gutachter hin, bevor er auf seine Themen, die Zusammenhänge von Gutachten und Leitlinien, einging. Strukturiert in die Aufdeckung von Behandlungsfehlern, Aufklärungs- und Dokumentationspflichtversäumnissen, führte er mit vielen praktischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen durch das Thema. Leitlinien ersetzten nicht das Sachverständigengutachten, betonte er, es gehörte aber dazu, sie und andere Publikationen angemessen zu berücksichtigen. Obwohl Leitlinien den Empfehlungskorridor definierten, könnte ein Arzt bei guter Begründung, pflichtgemäßem Ermessen und in Rückkoppelung mit dem Empfehlungsgrad der Leitlinie (soll, sollte, kann) davon abweichen. Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas, Mainz, folgte mit seinem Thema Antibiotika in der Zahnmedizin und klärte zunächst auf, dass Clindamycin als Erstmedikation nicht mehr zeitgemäß wäre. Ein sachgerechter Einsatz von Antibiotika setze den verantwortungsvollen Umgang mit dem Spektrum voraus, hob er hervor und zeigte in seinem Überblick über die Stoffgruppen und Einsatzgebiete, dass die Penicilline besser seien als ihr Ruf (vor allem bei Patienten). Zum Thema AB-Prophylaxe ja oder nein, riet Prof. Al-Nawas: „Der Kliniker sollte immer die Frage der Relevanz stellen!“, und das entschied eben nicht der Mikrobiologe. Auch wäre es wichtig zu reflektieren, dass neben den aktuellen Antibiotika nicht unbegrenzt Neue für die nächste Generation zur Verfügung ständen, man sollte die schwer zu behandelnden 3-MRGN- und nicht mit Antibiotika zu behandelnden 4-MRGN-Patienten im Auge haben. Interessant wäre in diesem Zusammenhang der Blick nach außen, wie etwa zum restriktiven Umgang mit Antibiotika in den nördlichen Ländern (EARS-NET, 2010).

Auch nach diesem Vortrag folgten viele Fragen, die den erfahrungs- und wissensreichen aber auch humorvollen Referenten immer neu forderten. Sensibler Umgang mit Antibiotika ja aber auch die Absicherung und Risikobewertung vom behandelnden Kollegen wurden diskutiert, gerade im Zusammenhang mit der Prüfung einer Sorgfaltspflichtverletzung. Im lockeren Ambiente mit leckeren Getränken und einem vorzüglichen Büffet klang die mehrfach als solche bezeichnete „Championsleague“ als eine der schönsten Fortbildungen im Jahr anschließend aus.

Der Vorstandsreferent für das Gutachterwesen der Zahnärztekammer Nordrhein, Dr. Georg Thomas, begrüßte die als Privat- und Gerichtsgutachter tätigen Zahnärzte in Düsseldorf.
Das Thema Leitlinien beleuchtete Professor Grötz sowohl aus der Sicht des Gutachters selbst, als auch im Hinblick auf Arzthaftung, Sorgfaltspflicht, Aufklärungspflicht und Patientenrechtegesetz.
Leitlinien können als Unterstützung dienen bei einer Aufklärung von kompromittierten Patienten im Hinblick auf ihr Risiko für Komplikationen bei Implantaten.
Die neue Vorsitzende der Gutachten-Kommission, Richterin a. D. Frau Beate Hillgärtner, war bei der Tagung dabei und stand stets für Fragen zur Verfügung.
Prof. Grötz wies anhand von Beispielen auf die teils irreführende Berichterstattung in Zeitungen hin, hier im Zusammenhang mit der Dokumentation in digitalen Patientenakten.
Dr. Thomas bedankte sich bei seinem Referenten und betonte nochmals die Bedeutung einer Qualitätssicherung im Gutachterwesen über gute Fortbildungen.
Dr. Thomas dankte seinen Mitarbeiterinnen bei der ZÄK Nordrhein für ihre stetige Unterstützung.
Antibiotika-Prophylaxe ja oder nein? Prof. Al-Nawas erläuterte das Risiko von postoperativen Wundinfektionen.
Nach der grundsätzlichen Einteilung der Stoffgruppen der Antibiotika wies Prof. Al-Nawas auf die wichtigen Hinweise des Bundesministeriums im Zusammenhang mit Fluorchinolonen hin.
Dr. Thomas dankt seinem zweiten Referenten für den tollen Vortrag.

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