Gutachterfortbildung 3.0
Am 18. Januar 2020 trafen sich die Privat- und Gerichtsgutachter der ZÄK Nordrhein zur traditionellen Tagung. Im wissenschaftlichen Programm wurden die Profes. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas und Dr. Dr. Knut A. Grötz zum Thema Leitlinien, grobe Behandlungsfehler sowie dem Einsatz von Antibiotika erwartet.

Am 18. Januar 2020 trafen sich die Privat- und Gerichtsgutachter (Gutachterfortbildung) der ZÄK Nordrhein zur traditionellen Tagung. Im wissenschaftlichen Programm wurden die Profes. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas und Dr. Dr. Knut A. Grötz zum Thema Leitlinien, grobe Behandlungsfehler sowie dem Einsatz von Antibiotika erwartet. Bild: Dr. Georg Thomas und Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas in der abschließenden Diskussion mit den Teilnehmern.
Fortbildung wird in der Zahnärztekammer (ZÄK) Nordrhein großgeschrieben, wie die erlesene Referentenriege der Gutachtertagungen über die Jahre unschwer erkennen lässt. Diese und die stete Qualifizierung, ob über Curriculum, Mentoring- Programm oder interdisziplinär mit der Vorsitzenden und der Gutachtenkommission, Richterin a. D. Frau Beate Hillgärtner, fördert Gutachten im Sinne von Patienten und Zahnärzten. Dr. Georg Thomas, Vorstandsreferent der ZÄK Nordrhein, stellte nach einer formellen Begrüßung aller Teilnehmer zunächst das große Engagement aber auch die zunehmenden Herausforderungen für zahnärztliche Gutachter (Gutachterfortbildung) heraus, die er mittels seiner Aktivitäten würdigen und stützen möchte. Besonderen Dank zollte er dabei seinem Team an Mitarbeiterinnen. Zum wissenschaftlichen Teil der Tagung begrüßte er als ersten Referenten Prof. Dr. Dr. Knut A. Grötz aus Wiesbaden.

Doppelrolle zwischen eigener Behandlungspräferenz und objektivem Gutachter hin, bevor er auf die Zusammenhänge von Gutachten und Leitlinien ein- ging. Strukturiert in die Aufdeckung von Behandlungsfehlern, Aufklärungs- und Dokumentationspflichtversäumnissen, führte er mit vielen praktischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen durch das Thema. Leitlinien ersetzten nicht das Sachverständigengutachten, betonte er, es gehörte aber dazu, sie und andere Publikationen angemessen zu berücksichtigen. Obwohl Leitlinien den Empfehlungskorridor definierten, könnte ein Arzt bei guter Begründung, pflichtgemäßem Ermessen und in Rückkoppelung mit dem Empfehlungsgrad der Leitlinie davon abweichen. Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas, Mainz, folgte mit seinem Thema Antibiotika in der Zahnmedizin und klärte zunächst auf, dass Clindamycin als Erstmedikation nicht mehr zeitgemäß sei. Ein sachgerechter Einsatz von Antibiotika setze den verantwortungsvollen Umgang mit dem Spektrum voraus, hob er hervor und zeigte in seinem Überblick über die Stoffgruppen und Einsatzgebiete, dass die Penicilline besser seien als ihr Ruf (vor allem bei Patienten). Zum Thema AB- Prophylaxe ja oder nein, riet Prof. Al-Nawas: „Der Kliniker sollte immer die Frage der Relevanz stellen!“ Auch wäre es wichtig zu reflektieren, dass neben den aktuellen Antibiotika nicht unbegrenzt neue für die nächste Generation zur Verfügung ständen. Dabei verwies er auf den restriktiven Umgang mit Antibiotika in den nördlichen Ländern. Im lockeren Ambiente ließen die Teilnehmer diese, mehrfach als „Champions League“ der Fortbildungen bezeichnete Tagung (Gutachterfortbildung, anschließend ausklingen.




