Der besondere alltägliche Wahnsinn
Es gibt – auch im Recht – Prozesse, die man nur glaubt, weil die Urteilsquelle über jeden Zweifel erhaben ist. Über einen solchen, vom Anwaltsgerichtshof (AnwGH) Hamm am 07.08.2024 (AZ: 1 AGH 40/23) entschiedenen Fall, will ich hier berichten.











