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Überschreitung des 2,3-fachen Steigerungsfaktors

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln befasst sich in einem Urteil vom 15.04.2025 (AZ: 3 K 3159/22) mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Überschreitung des sog. Schwellenwerts nach § 10 Abs. 3 GOZ (Steigerungsfaktor 2,3) zulässig ist. Es lässt diese nur zu, soweit sich ausnahmsweise aus im Einzelfall gegebenen Erschwernissen Besonderheiten ergeben, die ein Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen.

pip Redaktion · 5 Min.

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