Widerruf der Approbation nach strafrechtlicher Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs
Der Widerruf der Approbation ist für einen Zahnarzt die denkbar schlimmste Sanktion. Ohne Approbation ist er nicht mehr Zahnarzt. Das bedeutet idR Berufsverbot.
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50 Artikel in dieser Rubrik
Der Widerruf der Approbation ist für einen Zahnarzt die denkbar schlimmste Sanktion. Ohne Approbation ist er nicht mehr Zahnarzt. Das bedeutet idR Berufsverbot.
Der nachstehende Artikel informiert über eine kürzlich bekannt gewordene, offenbar nicht veröffentlichte, inhaltlich sehr brisante Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Ludwigshafen am Rhein vom 04.03.2025 (AZ: 8 Ca 1681/23).
Eines der immer wichtiger werdenden Probleme, gerade in Zeiten der Knappheit der finanziellen Ressourcen, ist die Beschreibung und Identifizierung der medizinischen Indikation von Behandlungen. Wir haben es uns in Deutschland angewöhnt, diese Frage durch Filter zu sehen.
Prof. Dr. Thomas Ratajczak Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Justiziar des BDIZ EDI Email: ratajczak@rpmed.de Web: www.rpmed.de
Nach mehr als 20 Jahren Vorlaufzeit ist die elektronische Patientenakte (ePA) am 29.04.2025 bundesweit gestartet, jedenfalls potenziell. Die Einführung soll bis Ende Oktober 2025 abgeschlossen sein.
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln befasst sich in einem Urteil vom 15.04.2025 (AZ: 3 K 3159/22) mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Überschreitung des sog. Schwellenwerts nach § 10 Abs. 3 GOZ (Steigerungsfaktor 2,3) zulässig ist. Es lässt diese nur zu, soweit sich ausnahmsweise aus im Einzelfall gegebenen Erschwernissen Besonderheiten ergeben, die ein Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigen.
Wenn Patienten mit der zahnärztlichen, insbesondere der zahnprothetischen Versorgung nicht zufrieden sind, dann lautet ein typisches Narrativ in den Zahnarzthaftungsklagen, dass die mangelhafte Versorgung zu einer Unzahl schwerer Gesundheitsprobleme des Patienten geführt habe, sodass man sich bei der unbefangenen Lektüre mancher Klagebegründung wundert, dass der Patient überhaupt noch lebt
Prof. Dr. Thomas Ratajczak Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Justiziar des BDIZ EDI Email: ratajczak@rpmed.de Web: www.rpmed.de Blog: www.rpmed.de/aktuelles
Implantate spielen im Beihilferecht eine besondere Rolle. Die 17 für die Bundes- und Landesbeamten geltenden Regelungen des Beihilferechts sind hinsichtlich der beihilfefähigen Implantatanzahl einheitlich.
Es gibt – auch im Recht – Prozesse, die man nur glaubt, weil die Urteilsquelle über jeden Zweifel erhaben ist. Über einen solchen, vom Anwaltsgerichtshof (AnwGH) Hamm am 07.08.2024 (AZ: 1 AGH 40/23) entschiedenen Fall, will ich hier berichten.