Zum Hauptinhalt springen
pip

pip hat Recht

49 Artikel in dieser Rubrik

MoPeG Anpassungsbedarf für Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisgemeinschaften 

Am 01.01.2024 tritt ein Gesetz in Kraft, welches erhebliche Änderungen für das gesamte Personengesellschaftsrecht mit sich bringt. Da Berufsausübungsgemeinschaften (früher: Gemeinschaftspraxis) und Organisationsgemeinschaften (Beispiel: Praxisgemeinschaft) alle mindestens in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert sind, besteht hier für diese Gesellschaften Prüfungs- und in aller Regel Anpassungsbedarf.

pip Redaktion · 3 Min.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb der Website. Analyse- und Marketing-Dienste laden wir erst nach Ihrer Zustimmung.