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Arztbewertungsportale: Die 2. Jameda-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2018

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich am 23.09.2014 erstmals mit dem Arztbewertungsportal Jameda befasst und gemeint, die Beeinträchtigung der berechtigten Interessen eines Arztes durch die Erhebung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals wögen nicht schwerer als das Recht des Portalbetreibers auf Kommunikationsfreiheit.

pip Redaktion · 4 Min.

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