Medizinproduktegesetz: Überwachung der Aufbereitung
§ 26 MPG (Medizinproduktegesetz) ist offenbar eine weitgehend unbekannte Untiefe, in der sogar große Praxen Probleme bekommen. Die Norm hat folgenden Text: „Betriebe und Einrichtungen mit Sitz in Deutschland, in denen Medizinprodukte hergestellt, klinisch geprüft,


