Bei Überweisungen an Kollegen anderer Fachrichtungen sollte man seit dem neuen Antikorruptionsgesetz vorgedruckte Empfehlungen besser vermeiden, da mit diesem der Verdacht der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) entstehen könnte. Wir hinterlegen nun mehrere Adressen im PC und drucken für jeden Patienten eine individuelle Selektion aus.