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COVID-19-Infektionsrisiko: Wirksamer Selbstschutz in der Zahnarztpraxis

Zahnmedizinisches Fachpersonal gehört zu den Berufsgruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für COVID-19 [1]. Umso wichtiger sind in Zahnarztpraxen sorgfältig geplante und umgesetzte Hygienemaßnahmen zum Selbstschutz des Personals. Zu den Auswirkungen von COVID-19 in der Zahnmedizin bzw. in Zahnarztpraxen wurde in den vergangenen Monaten viel diskutiert und geforscht. 

Folgende Maßnahmen sind bei der Behandlung von Patienten mit COVID-19-Verdacht oder nachgewiesener Infektion sinnvoll:

1. Jeden Patienten vor dem Praxisbesuch telefonisch und beim Betreten der Praxis nach COVID-19-Symptomen in den vergangenen zwei Wochen befragen.
2. Patienten, bei denen ein Verdacht oder Nachweis auf COVID-19 besteht, sollten laut Stellungnahme des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) räumlich und organisatorisch von Patienten der Normalsprechstunde getrennt werden [2].
3. Vor dem Betreten der Praxis sollten Patienten einen Mund-Nasen-Schutz anlegen (chirurgisch oder aus Stoff) und – außer bei der Behandlung – dauerhaft tragen.
4. Nach dem Betreten der Praxis sollten die Hände mit einem wirksamen Präparat desinfiziert werden.
5. Patienten sofort in das Behandlungszimmer führen und den MNS erst unmittelbar vor der Munddesinfektion und anschließenden Behandlung ablegen.
6. Den Mund und Rachen des Patienten mit einer gegen SARS-CoV-2 wirksamen, antiseptischen Lösung (beispielsweise auf Basis von Povidon-Iod) für 30 Sekunden spülen lassen. Dies kann die Viruslast im Mund und damit das Übertragungsrisiko reduzieren.
7. Zusätzlich zu den im Rahmen der Standardhygiene vorgeschriebenen Visiere und Handschuhe sollten während der gesamten Behandlungszeit langärmlige Schutzkittel und Masken mit mindestens FFP2-Schutzklasse getragen werden.
8. Nach der Behandlung den Patienten auffordern, den Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen und sich vor dem Verlassen der Praxis die Hände zu desinfizieren.
9. Die Behandlungsräume gründlich lüften.
10. Anschließend den Behandlungsplatz und angrenzende Flächen reinigen und desinfizieren. Dabei sollte das zahnmedizinische Team Schutzhandschuhe tragen.
11. Schutzkleidung nach der Behandlung ablegen.

Laut einer aktuellen in vitro-Studie ist eine unverdünnte Lösung auf Basis von Povidon-Iod (PVP-I 1% w/v) bereits nach 15 Sekunden gegen SARS-CoV-2 wirksam. Bei einer Verdünnung von 1:2 wird eine größtmögliche Keimreduzierung nach 30 Sekunden erzielt [3]. Für die Anwendung im Mund ist daher die Empfehlung, mindestens 30 Sekunden mit der Lösung zu spülen. Für die einmalige Anwendung sind 10 ml Mundantiseptikum ausreichend. Ein weiterer Vorteil im Vergleich zu antibakteriellen Mundspülungen mit Chlorhexidindigluconat: Mundspülungen auf PVP-I-Basis verursachen keine signifikante Änderung der Zahnfarbe [4].

Weitere Informationen

Quellen:

[1] Meng L, Hua F, Bian Z. Coronavirus Disease 2019 (COVID-19): Emerging and Future Challenges for Dental and Oral Medicine. J Dent Res. 2020;99(5):481-487.

[2] Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin. SARS-COV-2 / Covid-19 – Risikomanagement in Zahnarztpraxen. DAHZ–Stellungnahme Corona 20.04.2020.

[3] Hassandarvish, P., Tiong, V., Sazaly, A. et al. Povidone iodine gargle and mouthwash. Br Dent J 228, 900 (2020).

[4] Wang Y et al. A Comparison of acute and sub-chronic tooth discoloration after treatment with chlorhexidine gluconate (CHG) and povidone Iodine (PVP-I) gargle.