Bei moderner elektronischer Kommunikation sollte der Patient sein Einverständnis gegeben haben – allerdings gilt das als erfüllt, wenn er selber Mails oder SMS an die Praxis gerichtet hat. Messenger-Dienste mit einer zeitlichen oder Volumenbegrenzung sollte man für die Patientenkommunikation nicht nutzen, und auch Mails sollten immer der Patientenakte zugeordnet werden.