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DGÄZ schreibt Young Esthetics-Preis 2020 aus

Zum 13. Mal schreibt die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin (DGÄZ) ihren mit 2500 Euro dotierten Young Esthetics-Preis aus. Einsendeschluss ist der 1. April 2020.

Junge Zahnärztinnen oder Zahnärzte, Zahntechnikerinnen oder Zahntechniker, deren Approbation bzw. Gesellenprüfung maximal fünf Jahre zurückliegt, können sich 2020 zum 13. Mal um den Young Esthetics-Preis der DGÄZ bewerben.

Ausgezeichnet werden Fälle, bei denen es nicht um kosmetische Lösungen geht, sondern um eine Rehabilitation von Patienten, die Ästhetik und Funktion verbindet. „Es geht nicht um das schönste Gebiss“, sagt Wolfgang M. Boer, DGÄZ-Pressesprecher und Initiator dieser Auszeichnung. „Wir bewerten, ob eine Therapie so geplant wurde, dass sie zu einem ästhetischen, funktionsgerechten sowie nachhaltigen Ergebnis führt und mit den richtigen Schritten erreicht wurde.“

Solche Fälle erfordern oft eine synergistische Therapie. Entsprechend beeindruckt die Komplexität der eingereichten Fälle die Juroren des Preiskomitees immer wieder. Doch auch einfache, aber überzeugende Lösungen können preiswürdig sein. Bewerber müssen einen mit Fotos dokumentierten Fall einreichen, einschließlich der diagnostischen Unterlagen, Diagnosen sowie eine Begründung der Therapieentscheidung. Modelle sind erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.

Einsendeschluss ist der 1. April 2020.

Der ausgezeichnete Fall wird im Mai auf der DGÄZ-INTERNA vorgestellt, die am 12. und 13. Juni 2020 stattfindet.

Bewerbungan können an das Sekretariat der DGÄZ, Graf-Konrad-Straße, 56457 Westerburg gesendet werden.

Bewerbungen sind auch möglich per eMail:
info@dgaez.de, Stichwort: Young Esthetics

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