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Abrechnungstipps zur Fallstudie von Dr. Dr. Andreas Born

Unterschiedliche Augmentationsmethoden im Unterkieferseitenzahnbereich beidseits Augmentation im Unterkiefer rechts mittels monokortikalen Spänen vom Beckenkamm durch einen Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen

Zur Knochenentnahme am Beckenkamm gibt es seitens der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer sowie der Fachverbände unterschiedliche Interpretationen, wie diese abgerechnet werden kann. Denkbar wären zwei Gebührenpositionen: Einmalig entweder die GOÄ 2253 (Knochenspanentnahme) oder die GOÄ 2258 (Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Becken). Die Mehrheit befürwortet die GOÄ 2253.