Enretec: Worauf kommt es bei der Entsorgung von ausrangierten medizinischen Elektrogeräten und Behandlungseinheiten an? Antworten darauf liefert Enretec, einer der führenden Entsorgungsspezialisten für alle Abfälle, die in Zahnarztpraxen entstehen.
Bild: Wohin mit der alten Behandlungseinheit? Zertifizierte Entsorger helfen.
Haben medizinische Elektrogeräte ausgedient, gelten sie als gefährlicher Abfall. Denn darin befinden sich zum Beispiel Amalgamreste, Batterien, Akkus, Elektronik oder das hochgiftige Berylliumoxid in Röntgenröhren. Diese Stoffe dürfen auf keinen Fall in die Umwelt gelangen. Daher sind bei ihrer Entsorgung folgende Punkte zu beachten:
Nur ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Medizinische Elektroaltgeräte müssen in einem speziellen Entsorgungsfachbetrieb, also einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage, entsorgt werden. Kontaminierte Bauteile und gefährliche Stoffe, beispielsweise in Behandlungseinheiten und Röntgengeräten, werden in der sogenannten Erstbehandlungsanlage zunächst fachgerecht per Hand entfernt. Erst danach können die Geräte ohne Gefahr für Mensch und Umwelt fachgerecht zerlegt und entsorgt werden. Gut zu wissen: Medizinische Elektrogeräte haben auf normalen Wertstoffhöfen nichts zu suchen. Dort besteht das Risiko, dass gefährliche Stoffe bei unsachgemäßer Entsorgung in die Umwelt gelangen und einen Schaden verursachen. Daher gilt: Die Entsorgung auf Wertstoffhöfen/Schrottplätzen ist illegal. Bei Verstößen muss gegebenenfalls dafür gehaftet werden.
Stichtag 13. August 2005
Medizinische Elektroaltgeräte, die vor dem 13. August 2005 erworben wurden, sind von Rechts wegen historische Altgeräte. Für ihre Entsorgung sind allein die Praxisinhaber verantwortlich. Sie tragen komplett alle Kosten. Geht es um die Entsorgung jüngerer Elektroaltgeräte (ab 13. August 2005) sind Hersteller/ Händler verpflichtet, eine Rückgabemöglichkeit anzubieten. Gut zu wissen: Der Dentalfachhandel und ein Großteil der Dentalhersteller in Deutschland haben Enretec beauftragt, die Rücknahme von Elektroaltgeräten, Behandlungseinheiten und Röntgengeräten, die sie in Verkehr gebracht haben, zu übernehmen sowie fachgerecht zu zerlegen und anschließend zu entsorgen.
Der richtige Entsorgungsbeleg
Praxisinhaber müssen mit einem gültigen Entsorgungsbeleg nachweisen, dass sie den Abfall ordnungsgemäß entsorgt haben. Es ist rechtlich bindend, ausschließlich mit Belegen zu arbeiten, die ein Entsorger mit zertifizierter Erstbehandlungsanlage ausgestellt hat. Entsorgungsbelege von Wertstoffhöfen und Schrottplätzen werden im Falle einer Prüfung nicht anerkannt. Gut zu wissen: Im Rahmen von Praxisbegehungen werden immer häufiger Entsorgungsbelege überprüft, da bei den Behörden die Sensibilität für dieses Thema steigt. Diese Daten muss ein rechtssicherer Entsorgungsbeleg enthalten: Menge, Anzahl, Abfallschlüsselnummer und das Datum der Entsorgung sind vom Praxisinhaber und Abfallentsorger anzugeben.
Enretec und Archivierung
Entsorgungsbelege sind fünf Jahre zu archivieren. Dafür bietet Enretec eine papierlose, digitale Archivierung auf unserem Kundenportal „myenretec“ an. Die Entsorgung von Behandlungseinheiten und Co. klingt nach viel Aufwand für die Praxis – ist es aber nicht, wenn sie von der Abholung bis zur Ausstellung des Entsorgungsbelegs von einem spezialisierten Entsorger mit Erstbehandlungsanlage übernommen wird.