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Heft 6 – November 2023

Liebe Leserin, lieber Leser, 

CDU-Chef Friedrich Merz hat sich mit seinen Aussagen zu nicht-vorhandenen Zahnarztterminen wegen der bevorzugten Behandlung von Asylbewerbern, die sich „die Zähne neu machen lassen“, offenbar einen Bärendienst erwiesen. KZBV und BZÄK widersprechen diesen Anschuldigungen deutlich und erklären unisono, dass Patienten in Deutschland jederzeit problemlos Termine beim Zahnarzt ihrer Wahl bekommen würden. 

Fakt ist: Die Leistungsansprüche für Asylbewerberinnen und Asylbewerber richten sich generell nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Für den zahnärztlichen Bereich wird im Gesetz eingeschränkt, dass eine Akut-/Schmerzbehandlung nur erfolgt, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Die Realität sieht also ganz anders aus und das Echo aus deutschen Zahnarztpraxen ist entsprechend deutlich. 

Dabei hätte die Politik ausreichend Futter aus den Zahnarztpraxen, das ebenfalls so scharf diskutiert werden könnte: Fachkräftemangel, Gefährdung der flächendeckenden Versorgung, Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, Bürokratiebelastung oder Digitalisierung und Telematikinfrastruktur. Das sind allerdings Themen, die offenbar nicht sexy oder aufregend genug sind, um darüber derart polemisch zu diskutieren. 

Schade eigentlich! Denn so landen die tatsächlichen Probleme der deutschen Zahnarztpraxen wieder einmal nicht auf dem Tisch des Bundestags, obwohl sie ganz dringend thematisiert werden sollten. Ganz ohne Populismus. Nur die reinen Fakten.