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Video-Sprechstunden: Aufklärungs-und Dokumentationspflicht

Frau W. aus Halle fragt

Liebe pip-Redaktion,

während der Hochphase der Pandemie haben wir verstärkt Video-Sprechstunden eingesetzt, die von unseren Patienten aber so begeistert aufgenommen wurden, dass wir auch weiterhin daran festhalten und diesen Service sogar immer weiter ausbauen. Nun meinte ein Kollege, dass ich all diese Videos besser aufzeichnen und bei der Patientenakte speichern sollte, damit der Dokumentationspflicht der Patientenaufklärung entsprochen würde. Ist das so?

Danke und viele Grüße.

pip antwortet

Liebe Frau W.,

haben Sie früher im Sprechzimmer Ihre Patienten auch immer gefilmt im Beratungsgespräch und die Aufnahmen dann archiviert? Tatsächlich ist es, ganz im Gegenteil, keineswegs gestattet, Videos eines vertraulichen Patientengesprächs einfach so aufzuzeichnen. Der Aufklärungs-und Dokumentationspflicht entsprechen Sie mit denselben Verfahren, die Sie in der regulären Sprechstunde anwenden. Wichtig ist noch, dass Sie bei Einsatz eines externen Videodienstanbieters vorher die Erlaubnis des Patienten einholen, dass sie oder er mit der Verarbeitung seiner Daten durch diesen Dritten einverstanden ist.

Viel Erfolg und viele Grüße

Ihre pip-Redaktion