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Kollegenempfehlung – bin ich nun strafbar ?

ZA P. aus München

Ich habe mich ziemlich auf die dentale Implantologie spezialisiert und schicke Patienten mit einem komplexen Endo-Befund gern an eine sehr geschätzte und fähige Kollegin, die ein ganz anderes Instrumentarium hat und ständig auf Endo-Fortbildungen geht. Nun hat sie mir eine Flasche Wein geschenkt – bin ich nach dem Antikorruptionsgesetz nun strafbar?

pip antwortet

Lieber Herr P.,

das kommt darauf an, ob die Kollegin Ihnen einen Château Lafite Pauillac von 2009 für über 1000,00 € versprochen hat und Sie am besten auch noch schriftlich vereinbart haben, ihr dafür fleißig Endo-Patienten zuzuschanzen. Dann ist das eine Unrechtsvereinbarung und Sie sind dran. Ohne konkreten Zusammenhang mit einer versprochenen Gegenleistung dürfte eine Flasche Wein – auch wenn im Gesetz keine Bagatellgrenzen vorgegeben sind – im Rahmen des sozial Üblichen sein.

Schöne Grüße! Ihr pip-Redaktionsteam