Die Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale, graphische oder metrische Analysen, Diagramme) je Leistung nach der Nummer 0060 (GOZ 6010) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, müsste mit dem 3,0-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark 2.0, 2020
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