Die Entfernung eines einwurzeligen Zahnes oder eines enossalen Implantats (GOZ 3000) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,6-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 2,7-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2020