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Doppelt röntgen dank DSGVO?

Herr Dr. M., Köln

Hallo pipRedaktion, kürzlich habe ich irgendwo gelesen, dass ich wegen der neuen DSGVO nicht mehr so einfach Röntgenbilder meines Patienten bei einem Kollegen anfordern darf – auch wenn der Patient selbst mir den Namen des Kollegen genannt und mich darum ausdrücklich gebeten hat. Stimmt das, und wie kann ich dann überhaupt noch an die Röntgenaufnahme kommen? Es kann doch nicht ernsthaft sein, dass ich meinen Patienten noch einmal röntgen muss!?

pip antwortet

Lieber Herr Dr. M.,

leider stimmt das tatsächlich, wobei wir uns über den Unsinn dieser Regelung vermutlich mit keinem der Betroffenen – weder mit Ihnen noch mit Ihrem Patienten – streiten müssen. Tatsächlich sind in der Verordnung gesundheitsbezogene Daten sogar eine „besondere Kategorie personenbezogener Daten“, die nach Artikel 9 DSGVO einen verstärkten Schutz genießen. Allerdings spricht die DSGVO ausdrücklich davon, dass Informationen geschützt sind „bezüglich einer identifizierten oder identifizierbaren Person, wie z. B. Untersuchungsergebnisse, Röntgenbilder oder Medikation, soweit eine natürliche Person, auf die sich die Information bezieht, als identifizierbar betrachtet werden kann“.

Nebenbei bemerkt allein ein Satz, wie ihn sich nur ganz spezielle Geister ausdenken können…. Einige Kollegen behelfen sich nun damit: Das Röntgenbild wird in der Ausgangspraxis anonymisiert und in einer verschlüsselten, mit einem Passwort geschützten Datei (z. B. Mail) an die Praxis geschickt. Der Patient bekommt per SMS das Passwort und gibt es seinerseits per SMS, fernmündlich oder mündlich an den weiterbehandelnden Arzt oder Zahnarzt weiter, der nur damit die Datei öffnen kann.

Bitte bewerten Sie unsere Aussage nicht als juristische Beratung – das können und dürfen wir rein rechtlich nicht. Aber ich denke, alle Beteiligten sind sich einig, dass eine solche Regelung allemal praktikabler ist als kurzerhand erneut zu röntgen. Und auch Anwälte sind letztlich irgendwann Patienten und Strahlenschutz-Bedürftige.

Schöne Grüße Ihr pip-Redaktionsteam

Bild: Pixabay