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WhatsApp für die Patientenkommunikation?

Herr Dr. B. aus K.

Hallo pip,

wir erinnern unsere Patienten seit einiger Zeit per SMS oder Mail an ihre Behandlungs- und auch die PZR- oder Recall-Termine. Nun bitten viele Patienten darum, per WhatsApp angeschrieben zu werden, da sie standardmäßig dieses Medium für ihren SMS-Verkehr nutzen. Irgendwo dämmert mir aber etwas, dass WhatsApp in der Hinsicht nicht ganz sicher sein soll. Dürfen wir es nutzen oder lieber nicht ?

pip antwortet

Lieber Herr Dr. B.,

auch wenn es vielen Patienten lieber ist, für Sie gilt „lieber nicht“. WhatsApp ist in keinerlei Hinsicht DSGVO-konform. Zum einen müssten Sie einen regelrechten „Auftragsverarbeitungsvertrag“ mit WhatsApp bzw. Facebook als Holding dieses Dienstes abschließen, daneben greift WhatsApp auf alle im Handy Ihres Patienten gespeicherten Kontakte zu. Auch wenn Ihr Patient in seinem Privatleben sehr unbekümmert damit umgehen mag, sollten Sie diesen abmahnfähigen Umstand besser vermeiden.

Herzliche Grüße

Ihr pipRedaktionsteam