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Wie kann die Messung der Implantatstabilität abgerechnet werden?

Dr. K. aus Düsseldorf

Hallo, pip,

ich mache vermehrt Sofortversorgungsprotokolle und kontrolliere die Stabilität mit einem Osstell ISQ und den SmartPegs. Bisher hatte ich mir wenig Gedanken gemacht, weil es für meinen Patienten und mich ja in jedem Fall eine größere Sicherheit bedeutet – aber inzwischen nutze ich es so oft, dass sich die Frage stellt: Kann ich das eigentlich abrechnen, und, falls ja,  wie… ?

pip antwortet

Lieber Herr Dr. K.,

mit besten Empfehlungen von unserem Kooperationspartner DZR dürfen wir Ihnen antworten: Die Berechnung der Messung der Implantatstabilität mittels Osstell ISQ erfolgt als Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ. Die Materialkosten für die SmartPegs können zusätzlich berechnet werden. Erfahrungsgemäß dürfte es mit der Analogberechnung in diesem Fall keine Schwierigkeiten mit den privaten Kostenträgern geben, da der PKV-Verband die Leistung als Analogleistung bestätigt hat. Die Auswahl der jeweiligen Analogleistung trifft ausschließlich der Zahnarzt/die Zahnärztin.

Beste Grüße
Ihr pip -Redaktionsteam