Die Eingliederung eines Bandes (GOZ 6120) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,5-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 3,02-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2021
Die Eingliederung eines Bandes (GOZ 6120) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,5-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 3,02-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2021
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