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Abrechnungstipp des DZR: Abnahme und Wiederbefestigung von Aufbauelementen


Die Abnahme und Wiederbefestigung von Aufbauelementen zum Zwecke der Reinigung ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistungen im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 28,80 Euro honoriert.

Quelle: DZR HonorarBenchmark 2.0, 2020