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Abrechnungstipp des DZR: Entfernung eines Zahnes oder eines enossalen Implantats durch Osteotomie

Die Entfernung eines Zahnes oder eines enossalen Implantats durch Osteotomie (GOZ 3030) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 3,1-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste mit dem 3,2-fachen Faktor abgerechnet werden.

Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2020