Die Entfernung eines Zahnes oder eines enossalen Implantats durch Osteotomie (GOZ 3030) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 3,1-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste mit dem 3,2-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2020