Die Exzision einer Schleimhautwucherung größeren Umfangs (GOZ 3080) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,6-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste jedoch mit dem 4,6-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: BenchmarkPro Professional, 2017